Schwerpunkte

Schwerpunkte meiner Kanzlei

Ich habe mich auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher (individual- und kollektivrechtlicher), sowie sozialversicherungsrechtlicher Fallgestaltungen spezialisiert.

Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl rechtliche Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten, als auch von Arbeitgebern. Gleichermaßen stehe ich Unternehmen, als auch Versicherten für Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zur Verfügung.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus in Großunternehmen habe ich Einblick in betriebliche Abläufe erhalten. Ich bin daher in der Lage, mich in Problemgestaltungen, die sich im individuellen Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen den jeweiligen Betriebspartnern ergeben können, hineinzuversetzen. Sie profitieren davon, dass ich die Vertretung beider Seiten kenne.

Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Insbesondere die Vertretung von Arbeitnehmern ist häufig mit einer Vielzahl sozialversicherungsrechtlicher Aspekte (z.B. Schwerbehindertenrecht, Übergang von Erwerbsleben in Rente, Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, der Agentur für Arbeit etc.) vernetzt. Aufgrund meiner Kenntnisse im Sozialrecht kann ich Ihnen eine umfassende individuelle Beratung „aus einer Hand“ bieten, ohne auf das Wissen externer Kooperationspartner zurückgreifen zu müssen.

Fachanwaltstitel

Die Befugnis zum Führen eines Fachanwaltstitels erhält nach Vergabe durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, wer einen entsprechenden Fachanwaltskurs mit Klausuren erfolgreich absolviert hat und eine intensive Tätigkeit im jeweiligen Bereich durch Bearbeitung von praktischen Fällen nachgewiesen hat. Das Führen des Titels verpflichtet zu regelmäßigen Fortbildungen.