Befristete Weiterbeschäftigung jetzt über Regelaltersgrenze hinaus möglich

In Arbeitsverträgen finden sich häufig Regelungen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet oder es wird auf eine entsprechende tarifliche Regelung verwiesen. Eine befristete Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus scheiterte bislang meist daran, dass der erforderliche Sachgrund für die Befristung fehlte.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.07.2014 eine neue gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Arbeitsverhältnisse über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus rechtssicher befristet zu verlängern. Möglich ist dies nur für Arbeitsverhältnisse, die die eingangs erwähnte Vereinbarung vorsehen. Fehlt diese, liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, das nicht nachträglich befristet, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung beendet werden kann. Erforderlich ist weiterhin, dass die Parteien noch bevor der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht eine Vereinbarung abschließen, die den Beendigungszeitpunkt hinausschiebt. Da ein mehrfaches Hinausschiebung laut Neuregelung gestattet ist, empfiehlt es sich um mehrere kurze Zeitabschnitte zu verlängern.

07/2014/Tur

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